Leserbrief zu „Die schwere Geburt des Erbbraurechts“ (NWZ Online vom 21.12.2022)
Der nun zur Debatte stehende Vorschlag der Ratsmehrheit von Grünen und SPD konterkariert leider einen wichtigen Aspekt der jüngeren Geschichte des Erbbaurechts: den Erhalt eines städtebaulichen Handlungsspielraumes für kommende Generationen. Denn am Ende könnten alle Flächen, die gemäß diesem Vorschlag im Erbbaurecht an Private vergeben werden, sich nach 20 Jahren bereits im Privatbesitz befinden. Eine nachhaltige Stadtentwicklung, die Sicherung von Zukunftschancen und solide Einnahmen wären damit leider vom Tisch.
Das waren im Übrigen die Gründe, warum andere und ich dieses Instrument in der letzten Ratsperiode wieder aufs Tapet gehoben hatten und gebetsmühlenartig erklärten, dass es bei der Verwendung des Instruments nicht allein darum gehen dürfe, günstig Bauland zur Verfügung zu stellen. Wir wissen nämlich alle nicht, wie eine Stadt in 99 Jahren gewachsen sein wird und ob nicht an entsprechenden Stellen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu errichten sind. Befinden sich dann Grundstücke ausschließlich in privater Hand, geht die Grundstücksspekulation auf Kosten der Allgemeinheit in gleicher Dimension von vorne los.
Dass das Thema vor über anderthalb Jahren schon eine schwere Geburt war, lag unteren anderem auch an der lokalen Sozialdemokratie im Rat und der Spitze der Verwaltung, die ihrem ehemaligen Parteivorsitzenden Hans-Jochen Vogel kein Gehör schenken möchte. Dieser hat in seinem Buch „Mehr Gerechtigkeit. Wir brauchen eine neue Bodenordnung – nur dann wird auch Wohnen wieder bezahlbar“ – die DEMO (die kommunalpolitische Fachzeitschrift der SPD) sowie der Vorwärts (Parteizeitung der SPD) berichteten – dargelegt, weshalb gerade große Kommunen ihre wenigen Grundstücke nicht mehr verkaufen sollten.
Mensch Leute, wollt ihr alte Fehler tatsächlich wiederholen? Man fasst sich an den Kopf!